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Konvergenz für divergente Trends

US-Rechtsprechung auf dem Weg zur Kostenübernahme durch die unterliegende Partei (“fee shifting”)

Während es in Deutschland üblich ist, dass in einem Rechtsstreit die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens auch der obsiegenden Partei trägt (im Englischen sogenanntes “Fee shifting”), ist dies in den USA bisher nur extrem selten der Fall gewesen. Das zwang bislang de facto selbst die wahrscheinlich gewinnende Partei aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel dazu, sich mit der voraussichtlich unterliegenden Partei zu vergleichen. Da die Prozesskosten in Amerika weitaus höher sind als hierzulande, störte das viele Unternehmen, führte bislang zu Milliarden US-Dollar Kosten und wurde vor allem von sogenannten “Trolls” ausgenutzt. 

Der erste Schritt in Richtung Veränderung wurde bereits gegangen, indem zunächst der US Supreme Court (Octane Fitness, 134 S.Ct.1749) jüngst urteilte, zur Kostenübernahme-Frage sollten alle Umstände abgewogen werden, und kurze Zeit darauf der US District Court des Southern District of New York die Patentverletzungsklage (Lumen View, 13 CIV. 3599 DLC) eines Trolls im Verfahren gegen ein IT-Unternehmen zurückwies und den Troll zur Erstattung der Anwaltskosten der Gegnerin verurteilte. Begründung: Die Klage sei “frivol” und “objektiv unvernünftig”, da “keine vernünftige Partei einen Erfolg hätte erwarten können”.

Diese Entwicklung scheint ein erstes deutliches positives Signal für die in die USA exportierende Wirtschaft, weil sie nicht mehr zweifelhafte Prozesse führen müssen, bei denen sie schließlich hohe Vergleichssummen an Trolle zahlen müssen. Da allerdings die Gerichte auch Bezug darauf nehmen werden, unter welchen Umständen die Klagen eingereicht wurden und nicht nur, ob die Begründung der Klage gerechtfertigt ist, ist es bis zur vollständigen Kostenübernahme noch ein weiter Weg.