Innovation & IP Asset Consulting
Konvergenz für divergente Trends

Neue Richtlinien zur Berechnung des Bruttoinlandsprodukts

Die Wirtschaftsleistung Europas wird ab dem 1. September 2014 von allen Statistikbehörden in der EU anhand der sogenannten Statistikkonvention ESVG 2010 neu berechnet. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte bereits seine Schnellschätzung, die auf den neuen Richtlinien für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im zweiten Quartal basiert. Durch die Revision steigt Deutschlands BIP um etwa 3 %, der EU-Durchschnitt wird bei etwa 2,4 % Zuwachs liegen. Dies entspricht insgesamt rund 300 Milliarden Euro.

Diese Wohlstandsvermehrung resultiert insbesondere aus der erstmaligen Anerkennung von Forschung- und Entwicklungsausgaben.

Christoph Swonke von der DZ Bank sagte dazu:

Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind wichtige Treiber für Innovationen, die sich in der Zukunft produktionssteigernd auswirken können. Daher sind sie eine Investition in die Zukunft und werden jetzt als solche verbucht.

Aufgrund welcher tatsächlicher Interessen diese Steigerung des BIP stattfindet, soll an dieser Stelle unbeachtet bleiben. Stellbrink IP stuft allerdings grundsätzlich die gesamtwirtschaftliche Anerkennung und Aktivierung der Forschungs- und Entwicklungs-Investitionen als positiv ein und schließt sich der Aussage von Herrn Swonke an.