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Bayern will die Finanzierung von Start-ups erleichtern

Ein neuer Gesetzesentwurf aus Bayern sieht vor, dass Investoren ihr Kapital, das sie in eine Firma angelegt haben, sofort steuerlich absetzen können. Jedoch muss die Beteiligung, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden sollte, besteuert werden. Es handelt sich also um eine Art zinslosen Kredit des Fiskus. Wenn ein Investor nun aber Verluste mit seiner Beteiligung einholt, wird die Abschreibung endgültig. Damit wäre ein Teil des Risikos minimiert. Hinzu kommt, dass man Ausnahmen für Start-ups bei der Mindestgewinnbesteuerung geben will. Jährlich würden das den Bund, die Länder und Kommunen 95 Millionen Euro kosten, wobei in den ersten vier Jahren die Mindereinnahmen etwas geringer wären.

 Dass man in Bayern Initiative ergreift, um die Finanzierungsmöglichkeiten deutscher Start-ups zu fördern ist eine äußerst positive Entwicklung. Auch Stellbrink IP ist der Meinung, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen dringend sowohl für Investoren als auch für kreative, innovative, junge Unternehmen geändert werden müssen, um das Wagniskapital hierzulande attraktiver zu machen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel will Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups erleichtern

Bis zum Spätsommer will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zusammen mit der Deutschen Börse, Unternehmen und Verbänden ein neues Börsensegment eingeführt haben: den “Markt 2.0”. Deutschen Start-up Unternehmen soll damit nicht nur der Gang an die Kapitalmärkte leichter gemacht werden, ebenso soll das Problem der Anschlussfinanzierung damit behoben werden. Junge, moderne, kreative Unternehmer kommen nur schwer an Kapital und auch an der Anschlussfinanzierung mangele bisher. Read the Rest