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Bose verklagt Konkurrent Beats

New York, Juli 2014: Audio-Spezialist Bose reichte Patentverletzungs-Klage auf Basis von 5 Patenten gegen die Kopfhörerfirma Beats ein. In der Anklage geht es um die Regelung, die für die technischen Aspekte der Signalverarbeitung bei der aktiven Geräuschunterdrückung notwendig ist. Bose argumentiert, dass über 30 Jahre lang aktiv an dieser Technologie geforscht wurde und fordert beim US-Gericht in Delaware dreifachen Schadensersatz sowie das Verkaufsverbot. Ein dreifacher Schadensersatz wird in den USA dann fällig, wenn ein Patentverletzer wissentlich Patente verletzt. Außerdem wurde bei der Handelskommission ITC Klage für das Verbot der Einfuhr von im Ausland hergestellten Produkten eingereicht. Dadurch wird die 3-Milliarden-Übernahme von Beats durch Apple beeinträchtigt. 

Die Technik der aktiven Geräuschunterdrückung funktioniert dadurch, dass von außen kommende Geräusche von extra erzeugten Schallwellen neutralisiert und mithilfe von speziellen Mikrofonen einfangen werden. Bose schützt seine Technik, die in den aktuellen Kopfhörern implementiert ist mit 14 Schutzrechten und 13 weiteren Anmeldungen darauf. Stellbrink IP hält das Vorgehen von Bose für einen weiteren Beleg dafür, welch strategische Bedeutung gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Patenten, zukommt. Bose-Kopfhörer haben frühzeitig die Kompensation von Umgebungsgeräuschen verwirklicht und so überrascht es kaum, dass Bose versucht, sein technische Merkmal zu schützen. Fraglich bleibt, welche Angriffsmöglichkeiten Beats dem entgegenzusetzen hat und ob sie dies frühzeitig im Wege einer pro-aktiven Patentstrategie adressiert haben.