Innovation & IP Asset Consulting
Konvergenz für divergente Trends

In Vergleich zu globaler Innovation schafft es Deutschland nur auf Platz 12

Bildschirmfoto 2016-01-25 um 10.38.26Die US-amerikanische Information Technology and Innovation Foundation (ITIF) hat ihre Beurteilung zum Beitrag von mehr als 50 Ländern zur internationalen Innovation in der Technik vorgelegt. Darin wurde der Pro-Kopf-Beitrag zur Unterstützung der Innovation weltweit ermittelt. Bei dieser Bewertung wurden von den Forschern sowohl Ausgaben für Forschung und Bildungswesen als auch die Struktur des Steuersystems untersucht. Rahmenbedingungen, die sich negativ auf die Innovationskraft auswirken könnten, wurden mit Punktabzug bestraft. Als negativer Einfluss galt unter anderem ein schwaches Patentsystem.

Der errechnete Indexwert (Studie als PDF ) lag zwischen 15,6 Punkten für den weltweiten Spitzenreiter Finnland und minus 20,1 Punkten für Argentinien. Schweden und Großbritannien folgen in diesem Ranking dicht hinter Finnland. Österreich platziert sich immerhin auf Platz neun. Deutschland erreicht 9,4 Punkte und belegt damit nur den zwölften Rang, die Schweiz muss sich mit Platz 20 zufrieden geben. Die USA erreicht einen eher bescheidenen Platz Zehn.

Deutschland profitiert dabei weniger von seiner direkten Förderung der Innovation als vielmehr von guten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Die Schweiz wird aufgrund der von den Studienmachern als hinderlich angesehenen Regelungen zurückgestuft. Beim Beitrag zur Innovation liegt sie sogar vor Deutschland.

Auch hier sieht Stellbrink IP ein erneutes Warnsignal, bei dem es gilt, die Innovationslandschaft in Deutschland tatkräftig zu unterstützen.

Vorankündigung zum IT-Gesprächskreis zum 19.11.2015: “Die Entscheidung des US-Supreme Courts” in Sachen Alice Corp. vs. CLS Bank International sowie BGH vom 30.06.2015, X ZB 1/15 “Zur Patentierbarkeit mathematischer Methoden”

Am Donnerstag, den 19.11.2015 wird Herr Stellbrink zu der richtungsweisenden Entscheidung des US-Supreme Courts in 2014 in der Sache Alice Corp. gegen CLS Bank International vortragen und die Hintergründe und Tragweite dieser Entscheidung darlegen. In diese Entscheidung hat sich das oberste US-Gericht gegen die Patentierbarkeit abstrakter computergeschützter Ideen ausgesprochen. Es wird überwiegend angenommen, dass diese Entscheidung weiterhin maßgeblich die Patentierbarkeit von Software und Geschäftsmethoden einschränkt. Die Handhabung in Deutschland und durch das Europäische Patentamt werden ebenfalls kurz dargestellt.  Read the Rest

Pharmabranche braucht noch mehr Innovationen

Seit dem Jahr 2012 haben sich die Börsenbewertungen für den Pharmabereich mehr als verdoppelt und im Biotechsegment sogar mehr als verdreifacht. Grund dafür sind vielversprechende Produktentwicklungen. Vor allem die neuen Wirkstoffe im Kampf gegen Hepatitis-C und Krebserkrankungen wurden als Therapiedurchbruch bewertet. Rund vier Dutzend neuer Substanzen wurden im Vorjahr zugelassen. Das ist der höchste Wert seit Mitte der 90er-Jahre. Nach einer langen Flaute findet die Branche wohl endlich wieder zu mehr Forschungsproduktivität, was Investoren auf beschleunigtes Wachstum und steigende Gewinne wetten lässt.  Read the Rest

Neues Verfahren zur Blutabnahme und Analyse revolutioniert Labortests

Mit einem neuem Verfahren zur Blutabnahme und seiner Analyse will Elizabeth Holmes mit ihrem Unternehmen Theranos den Markt für Labortests revolutionieren. Das Diagnostikunternehmen, das im Silicon Valley im ehemaligen Facebook-Gebäude ansässig ist, beschäftigt derzeit schon über 700 Mitarbeiter und wird auf neun Milliarden US-Dollar geschätzt. Um den Zugang zu Laborergebnissen sowohl für Patient als auch behandelnde Ärzte zu erleichtern, kooperiert Theranos mit Amerikas größter Drogeriekette Walgreens und errichtete in bereits 41 kalifornischen Filialen seine ‚Wellness Center‘. Dort nimmt eine Krankenschwester mit einem Blutabnahmestift die Abnahme vor. Dabei reicht ein kleiner Pieks in die Fingerkuppe und ein Tropfen Blut, der dann in einem Proberöhrchen, dem sogenannten ‚Nanotainer‘, steril verpackt und an die Labore geschickt wird. Nach weniger als fünf Stunden liegen dann die Ergebnisse aus bis zu 70 verschiedenen Tests anhand eines Blutstropfen vor. Diese neuartige Methode ist nicht nur schmerzfrei und schneller, sondern auch noch wesentlich kostengünstiger. Bald schon soll ein Großteil aller Walgreens-Filialen mit einem Wellness-Center ausgestattet sein. Zeitnah soll auch nach Europa und in Entwicklungsländer expandiert werden.  Read the Rest

Tesla mischt Markt für Speicherbatterien auf

Hawthorne, Mai 2015: in der Nacht zum ersten Mai präsentierte Tesla-Chef Elon Musk die neue Lithium-Ionen-Batterie ‚Powerwall‘, die mit Solarzellen erzeugten Strom speichern kann. Zu einem Preis von 3.000 bis 3.500 US-Dollar lässt sie sich bequem an Hauswände anbringen. Mit dem Lithium-Ionen-Energiespeicher will Musk aber nicht nur den Heimbedarf bedienen, sondern ebenso das Tesla Model S und sogar das Weltall. Musks Produktionsstätte in Nevada wird dafür bereits gebaut und soll bald schon so viele Batterien produzieren wie alle anderen Firmen auf der ganzen Welt zusammen, also um die 500.000 Stück jährlich. Sollte diese Vision gelingen, wird sich der Preis für ein Tesla-Fahrzeug erheblich senken, da die Batterie mit 30.000 US-Dollar bisher der größte Kostenfaktor ist. Da der Markt für die Autos aber bisher noch klein ist, muss Musk mit der Giga-Factory aufs Ganze gehen, indem er davon ausgeht, dass mit günstigeren Preisen die Nachfrage steigen wird.  Read the Rest

Amazon bekommt Erlaubnis Drohnen zu testen

Die US-Flugaufsitchtsbehörde Federal Aviation Adminsitration (FAA) erteilte Amazon-Chef Jeff Bezos unter strengen Auflagen die Erlaubnis, seine Paket-Drohnen mit acht Propellern (sogenannte Oktokopter) am Standort Seattle zu testen. Ein Pilot darf die unbemannten Flugobjekte nur in Sichtweite, bei Tageslicht und nicht höher als 120 Meter fliegen lassen. Für Bezos ist das ein wichtiger Schritt, um die Produkte in naher Zukunft noch schneller und preiswerter ausliefern zu können. Die FAA erweiterte nun einen Beschluss von Ende Januar diesen Jahres, bei dem Drohnen nur in der Landwirtschaft und zur Inspektion von Industrieanlagen zugelassen wurden. Bisher ungeklärt bleibt jedoch, wie die Drohnen auch außerhalb der Sichtweite ihrer Piloten sicher fliegen können.

Zur Diskussion um die „Industrie 4.0“

Hannover, März 2015: unter dem Motto „d!conomy“ läuft dieses Jahr die IT-Messe Cebit. Die digitale Zukunft der deutschen Wirtschaft ist dabei das brennende Gesprächsthema auf dem Messegelände. Nicht nur Beratungsgesellschaften sondern auch der IT-Branchenverband Bitkom sind sich in ihren jüngsten Studien einig darüber, dass den deutschen Unternehmen, vor allem denen des Mittelstandes, droht, bei der „Industrie 4.0“ den Anschluss zu verpassen. Zu langsam sei man im Prozess der Umstellung auf komplett vernetzte Maschinen und Fabriken, die neue Dienstleistungen auf Basis der Daten, die in der Produktion entstehen, liefern. Deutsche Unternehmen wissen aber schon längst, dass sie sich im Wettlauf um den digitalen Vorsprung ranhalten müssen, um keine lukrativen Zusatzgeschäfte zu verlieren. Die Rahmenbedingungen könnten besser sein, jedoch zeigt die aktuelle Diskussion, dass man sich eingehend mit der Digitalisierung beschäftigt. Die amerikanischen Konkurrenten legen bei der Digitalisierung der Industrie ein rasantes Tempo vor aber auch Deutschland hat hierfür Einiges zu bieten: nämlich die Industrie selbst. Satte 26 % der Wirtschaftsleistung stammen hierzulande aus der Industrie, in den USA sind es nur 19 %. Auch wenn für diese Industrie die Digitalisierung kein neues Thema mehr ist, darf man sich nicht ausruhen. Gefragt sind Maschinen, die Betriebsdaten erheben und davon ausgehend neue Dienstleistungen entstehen lassen. Deutsche Firmen sind im Vergleich zur internationalen Konkurrenz langsamer, dafür aber wesentlich effektiver und durchdachter. Dieser deutsche Weg der digitalen Revolution findet auch im Ausland Zuspruch, da man dort Deutschland als starke Industrienation sieht und von der Qualität seiner Produkte weiß.  Read the Rest

Apple muss über 500 Millionen US-Dollar wegen Patentverletzung bezahlen

Aufgrund der Verletzung von Patenten wies das Bezirksgericht in Texas den amerikanischen Technologiekonzern Apple an, 532.9 Millionen US-Dollar zu zahlen. Ohne Erlaubnis und willentlich habe das Unternehmen Patente des Patentverwalters Smartflash verarbeitet. Apple selbst bestreitet die Gültigkeit der Smartflash-Patente und betont, dass man bereits zu einem früheren Zeitpunkt eigene Patente für diese Technik eingereicht habe. Deshalb habe man es abgelehnt, für die Ideen der eigenen Mitarbeiter Geld an Smartflash zu bezahlen. Bei den betroffenen Patenten ging es um den Zugriff und die Speicherung von Liedern, Videos und Spielen, die über iTunes heruntergeladen wurden. Smartflash hatte einen Schadensersatz von 852 Millionen US-Dollar gefordert.

Apple ließ nur Folgendes verlauten: Smartflash makes no products, has no employees, creates no jobs, has no US presence, & is exploiting our patent system.

Einigung in Patent-Streit bei Microsoft und Samsung

Der Software-Konzern Microsoft einigte sich im Android-Patent-Streit mit Smartphone-Marktführer Samsung außergerichtlich. 2011 hatte man eine Vereinbarung zur gegenseitigen Nutzung von Patenten getroffen, bei dem sich das koreanische Unternehmen zu einem Siebenjahresvertrag verpflichtete und damit zu Lizenzgebühren von 1 Milliarde US-Dollar jährlich. Bei den betroffenen Patenten ging es auch um Funktionen des Google-Betriebssystems Android. Im August letzten Jahres reichte Microsoft dann Klage wegen Vertragsbruch ein. Samsung wehrte sich gegen den Vorwurf mit der Begründung, Microsoft hätte sich nicht an Absprachen gehalten und Geheimnisse ausgenutzt. Nun ließ man in zwei identischen Pressemitteilungen der Unternehmen bekannt geben, dass man den Vertragsstreit vor dem US-Gericht wie auch vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) beilegt. Die Bedingungen dafür bleiben allerdings vertraulich.

Apple erhält Patent für eigenes Kamerasystem

Cupertino, Januar 2015: die US-Patent und -Markenbehörde veröffentlichte für Apple eine Patentanmeldung zu einem Kamerasystem. In der Patentanmeldung diskutiert Apple mehrere angebliche Mängel des Action-Kamera-Herstellers GoPro. Das Kamerasystem lässt sich an Fahrradhelme und Taucherbrillen anbringen und kann neben anderen Funktionen ebenfalls unter Wasser für die Aufnahmen sportlicher Aktivitäten genutzt werden. Stellbrink IP beobachtet mit großem Interesse, wie es Apple schafft durch eine einzige Patentanmeldung Anleger so weit zu verunsichern, dass der Aktienkurs von GoPro am Dienstag um fast 15 Prozent fiel. Natürlich hüllt sich der Konzern in Schweigen und verweigert jegliche Stellungnahme dazu. Fraglich bleibt, ob Apple tatsächlich in das Geschäft von Action-Kameras einsteigen wird. Es bleibt Raum für Spekulationen, wovon eine die Möglichkeit beinhalten würde, dass Apple in naher Zukunft beabsichtigt GoPro aufzukaufen. Für uns ist dies jedoch ein beispielhafter Fall, wie sich Unternehmensstrategien frühzeitig anhand von Patentanmeldungen erkennen lassen.