Innovation & IP Asset Consulting
Konvergenz für divergente Trends

Estnisches Start-up Starship Technologies revolutioniert Warentransport

Unser Mandant Starship Technologies entwickelt einen fahrenden Lieferroboter, der den Transport von Waren nicht nur schneller und günstiger, sondern auch umweltfreundlicher macht.

STA_mobile_2Starship Technologies ist ein international ausgerichtetes Start-up, das von den Mitbegründern des Videodienstes Skype Ahti Heinla und Janus Friis gegründet wurde. Ihre Vision ist es, bei der Auslieferung von Waren die Kosten, Wartezeiten und Umweltschäden effektiv und drastisch zu reduzieren. Während die amerikanischen Konkurrenten Google und Amazon Drohnen testen, fährt der Starship-Roboter auf Straßen und Bürgersteigen zu seinem Kunden. Das verschafft ihm einen entscheidenden Vorteil: ausgestattet mit einer integrierten Navigation und Hinderniserkennung bewegt sich der Roboter autonom ohne dabei eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen. Trotzdem kann ein Mitarbeiter aus der Zentrale jederzeit eingreifen, sieht dann die Umgebung aus der Perspektive des Roboters und kann sogar mit anderen Menschen durch den Roboter kommunizieren. Im Gegensatz zu den Drohnen muss ein solcher Roboter keinerlei Rücksicht auf den Luftverkehr nehmen und erspart so erheblichen Aufwand rund um die Sicherheit und andere Rechtsfragen.

Wie bereits erwähnt, geht es dem Start-up vor allem um das letzte wichtige Stück, dass ein Paket aus dem Lager zum Kunden zurücklegt. Dieses soll nur noch zehn Prozent des heute üblichen Betrags ausmachen und dem Kunden mehr Komfort bieten. Dabei können die Fahrzeuge so viel transportieren, wie in zwei Einkaufstüten passt. Innerhalb von 5 bis 30 Minuten soll die Auslieferung erfolgen, wobei Kunden ein Zeitfenster auswählen können. Währenddessen kann man den Weg des Roboters sogar mit einer App in Echtzeit verfolgen und ist auch vor Diebstahl geschützt, denn nur mit der App lässt sich der Roboter öffnen und die Ware entnehmen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist dem Unternehmen, dass kein umweltschädliches Kohlenstoffdioxid mehr ausgestoßen wird, da der Roboter mit Batterien betrieben wird und damit weniger Energie verbraucht als eine normale Glühbirne.

Stellbrink IP freut sich darüber, Teil dieser Revolution zu sein und natürlich über den wachsenden Erfolg unseres Mandanten.

https://www.starship.xyz

Deutschland nur auf Rang zwölf des Globalen Innovationsindex

Das Ergebnis des Globalen Innovationsindex ist ernüchternd: im internationalen Vergleich von 141 Ländern landet Deutschland nur auf Platz zwölf. Anhand von 79 Kriterien wurden unter anderen Forschungsausgaben und Patentanmeldungen aber auch die Verbreitung von schnellem Internet oder das Procedere einer Unternehmensgründung ausgewertet.

Wenn man bedenkt, dass gerade eine Unternehmensgründung in Deutschland mit unzähligen Hürden verbunden ist, mag es kaum überraschen, dass hierzulande auf 1000 Einwohner nur zwei Unternehmensgründer kommen. Das wiederum reicht weltweit nur für Platz 59. In 92 Ländern ist der Weg in die Selbstständigkeit mit weniger Aufwand verbunden. Um nun aber eine Start-up Landschaft ähnlich wie in den USA schaffen zu können, muss den Gründern ihr Vorhaben wesentlich erleichtert werden.

Mit Ausgaben von 2,85 Prozent der Wirtschaftsleistung steht Deutschland im internationalen Vergleich ganz gut da, jedoch ist der Weg zwischen Idee und ihrer Umsetzung noch immer zu lang und beschwerlich. Deswegen verdienen oft andere an den Produkten. Beispiel MP3-Player: die Fraunhofer-Gesellschaft lieferte die digitale Kompression, das Gerät wurde aber von asiatischen Anbietern auf den Markt gebracht.  Read the Rest

Vorankündigung zum IT-Gesprächskreis zum 19.11.2015: “Die Entscheidung des US-Supreme Courts” in Sachen Alice Corp. vs. CLS Bank International sowie BGH vom 30.06.2015, X ZB 1/15 “Zur Patentierbarkeit mathematischer Methoden”

Am Donnerstag, den 19.11.2015 wird Herr Stellbrink zu der richtungsweisenden Entscheidung des US-Supreme Courts in 2014 in der Sache Alice Corp. gegen CLS Bank International vortragen und die Hintergründe und Tragweite dieser Entscheidung darlegen. In diese Entscheidung hat sich das oberste US-Gericht gegen die Patentierbarkeit abstrakter computergeschützter Ideen ausgesprochen. Es wird überwiegend angenommen, dass diese Entscheidung weiterhin maßgeblich die Patentierbarkeit von Software und Geschäftsmethoden einschränkt. Die Handhabung in Deutschland und durch das Europäische Patentamt werden ebenfalls kurz dargestellt.  Read the Rest

Auf die Karte kommt es an

Im Rennen um die autonome Fahrtechnologie kommt es längst nicht mehr ausschließlich auf die Technik an, denn deren Voraussetzungen sind bereits größtenteils gegeben. Neben Reformen von Straßenverkehrsverordnungen und ethischen Fragen, die sich nach den Maßstäben der Programmierung richten, treibt die etablierten Autobauer vor allem die Angst vor den Internetgiganten Google und Apple um, die sich als Neueinsteiger in die Branche drängen. Damit die Vision der Roboterautos verwirklicht werden kann braucht es extrem detailliertes Kartenmaterial und in diesem Bereich ist Google ganz klar ein Vorreiter. Ein autonomes Fahrzeug muss nicht nur seine aktuelle Position auf der Fahrspur erkennen, sondern auch die Abstände zu anderen Objekten. Genauso muss es in der Lage sein, Verkehrszeichen zu lesen oder einen Parkplatz zu finden.  Hinzu kommt, dass diese Daten regelmäßig aktualisiert werden müssen.  Read the Rest

Siemens setzt auf intelligente Innovationen

Siemens-Chef Joe Käser sieht ein, dass sein Konzern in wichtigen Bereichen an Innovationskraft verloren hat. Mit höheren Ausgaben in Forschung und Entwicklung, die gezielter eingesetzt werden sollen, will man diesem Verlust entgegen wirken. Der Patentchef Beat Weibel kündigte schon vor einem Jahr die neue Strategie an: Klasse statt Masse. Von den 460 Mitarbeitern seiner Abteilung sind 250 Patentanwälte, die eng mit den Forschern zusammenarbeiten. Durchschnittlich einen Tag in der Woche verbringen sie im Labor, um Neuentwicklungen frühstmöglich schützen zu können. Weibel kommt es nicht auf die Menge an, sondern vielmehr auf das beste Patentportfolio. Aussichtsreiche Entwicklungen werden nun umfassender als bisher durch Patentfamilien abgesichert. Die weniger vielversprechenden werden hingegen rechtzeitiger abgebrochen, denn nicht jedes Projekt kann Erfolg haben.  Read the Rest

Google kündigt Programm zum Ankauf von Patenten an

We invite you to sell us your patents. The Patent Purchase Promotion is an experimental marketplace for patents that’s simple, easy to use, and fast.

http://googlepublicpolicy.blogspot.ca/2015/04/announcing-patent-purchase-promotion.html

Allen Lo, stellvertretender Chefsyndikus bei Google, ließ dies am Montag in einem Blogeintrag verlauten und stellt damit das Experiment „Patent Purchase Promotion“ (Patentkauf-Aktion) vor. Von 8. bis 22. Mai können Teilnehmer dem Internetgiganten auf dieser Plattform beliebig viele einzelne US-Patente zum Kauf anbieten. Hierfür müssen sie den gewünschten Preis festsetzen und verpflichten sich gleichzeitig, ihre Monopolrechte nicht weiter zu verkaufen, bis sich Google Ende Juni zurückgemeldet hat. Wenn Google sich tatsächlich für einen Kauf entscheidet, erhält der bisherige Inhaber eine kostenfreie Lizenz und ist somit in der Lage, seine Erfindung weiter zu verwerten. Mit dieser Aktion will sich Google einen Überblick über den Markt und seine Arten von Patenten verschaffen und richtet sich damit überwiegend an kleinere Unternehmen, die ihre Patente sonst an Patenttrolle verkaufen würden. Thematische Beschränkungen oder ein fixes Budget gibt es nicht. Der Konzern ist auch offen für Anregungen und Verbesserungsvorschläge und hofft auf großes Interesse. Google engagiert sich energisch gegen Patenttrollen, die keine Produkte herstellen sondern ausschließlich Lizenzgebühren eintreiben. Im Juli letzten Jahres gründete Google gemeinsam mit Dropbox, SAP und anderen Hightechfirmen das LOT-Network (License on Transfer), um gemeinsam gegen die Patenttrolle vorgehen zu können.  Read the Rest

Apple muss über 500 Millionen US-Dollar wegen Patentverletzung bezahlen

Aufgrund der Verletzung von Patenten wies das Bezirksgericht in Texas den amerikanischen Technologiekonzern Apple an, 532.9 Millionen US-Dollar zu zahlen. Ohne Erlaubnis und willentlich habe das Unternehmen Patente des Patentverwalters Smartflash verarbeitet. Apple selbst bestreitet die Gültigkeit der Smartflash-Patente und betont, dass man bereits zu einem früheren Zeitpunkt eigene Patente für diese Technik eingereicht habe. Deshalb habe man es abgelehnt, für die Ideen der eigenen Mitarbeiter Geld an Smartflash zu bezahlen. Bei den betroffenen Patenten ging es um den Zugriff und die Speicherung von Liedern, Videos und Spielen, die über iTunes heruntergeladen wurden. Smartflash hatte einen Schadensersatz von 852 Millionen US-Dollar gefordert.

Apple ließ nur Folgendes verlauten: Smartflash makes no products, has no employees, creates no jobs, has no US presence, & is exploiting our patent system.

Niederlage für Nestlé

München, Februar 2015: das Bundespatentgericht  teilte mit, dass das Patent für eine Vorrichtung zum Auswurf der Kapseln an Kaffeemaschinen der Nestlé-Tochter Nespresso für nichtig erklärt wurde. Kläger war die Schweizer Ethical Coffee Company, die unter anderem Rewe mit ihren biologisch abbaubaren Kapseln beliefert. Sie warf Nestlé vor, die Kaffeeautomaten so verändert zu haben, dass die Kapseln anderer Anbieter im Gerät stecken bleiben. Dieses Urteil gilt nun als Erfolg für Unternehmen, die auch in das Geschäft einsteigen wollen. Dabei schätzt die Marktforschungsfirma Euromonitor das Marktvolumen dieser Produkte im Einzelhandel zuletzt auf 11,5 Mrd. Euro und eine Umsatzsteigerung von 15 % in diesem Jahr. Insgesamt werde der Kaffeemarkt jedoch nur um sieben Prozent zulegen.

Einigung in Patent-Streit bei Microsoft und Samsung

Der Software-Konzern Microsoft einigte sich im Android-Patent-Streit mit Smartphone-Marktführer Samsung außergerichtlich. 2011 hatte man eine Vereinbarung zur gegenseitigen Nutzung von Patenten getroffen, bei dem sich das koreanische Unternehmen zu einem Siebenjahresvertrag verpflichtete und damit zu Lizenzgebühren von 1 Milliarde US-Dollar jährlich. Bei den betroffenen Patenten ging es auch um Funktionen des Google-Betriebssystems Android. Im August letzten Jahres reichte Microsoft dann Klage wegen Vertragsbruch ein. Samsung wehrte sich gegen den Vorwurf mit der Begründung, Microsoft hätte sich nicht an Absprachen gehalten und Geheimnisse ausgenutzt. Nun ließ man in zwei identischen Pressemitteilungen der Unternehmen bekannt geben, dass man den Vertragsstreit vor dem US-Gericht wie auch vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) beilegt. Die Bedingungen dafür bleiben allerdings vertraulich.

Apple erhöht Ausgaben für Forschung und Entwicklung

Mit seinem Rekordverdienst von über 18 Milliarden US-Dollar im letzten Quartal brach Apple alle bisherigen Rekorde. Trotz dieses gigantischen Umsatzes ruht sich der US-Konzern aber keineswegs auf seinem Erfolg aus, sondern überrascht mit einer Steigerung der Ausgaben für Forschung & Entwicklung um 565 Millionen US-Dollar. Im vergangen Quartal lagen die Aufwendungen dafür bei 1,9 Milliarden US-Dollar. Das ist zwar verhältnismäßig gering, jedoch setzt der Technologiekonzern seine Ausgaben bewusst für vergleichsweise wenige Produkte ein. Auch für das laufende Quartal verspricht sich der Konzern einen Gewinnzuwachs von 14 – 20 %. Zum einen ist man euphorisch, noch viele weitere iPhones verkaufen zu können und den Umsatz im AppStore zu steigern und zum anderen wird die iWatch von treuen Apple-Fans bereits ungeduldig erwartet. Für Stellbrink IP bleibt es vor allem spannend zu beobachten, ob Apple eine neue Revolution gelingt und diese mit einer ausgefeilten Patentstrategie umsetzt. Einen vielversprechenden Hinweise gab es diesen Monat bereits mit der Anmeldung für ein Patent zu einem Kamerasystem, ähnlich wie das des Action-Kamera-Herstellers GoPro.